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Das Forum für den echten ALFA ROMEO Fan • Mit 87 Km/h zuviel erwischt !! Was Passiert???? - Seite 2
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Verfasst: 27 Feb 2007, 11:27
von Cuoresportivo-QV
nein es ist zum glück nicht in einer Bewährungszeit!

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:30
von firefox
Das ist denen sowieso egal... Es wird trotzdem berücksichtigt und er ist ein Wiederholungstäter......

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:39
von Cuoresportivo-QV
also wenn er keine Bewährung mehr hat...aber schon mal billet entzug hatte vor einigen jahren wegen geschwindigkeit....
denn wird das trotzdem berücksichtigt??

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:41
von Domi
Es wird immer ALLES berücksichtigt... :wink: egal was die euch verkaufen wollen...

Ich spreche da aus Erfahrung... :roll: ...

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:44
von UTR
hugo, was erwarterst du mit 87km/h zuviel????

das ist krass, er muss mit eine STRAFE oder MEGA BUSSE rechnen,

Billett ist sicher für mehr als 6 monate weg, danach sicherlich 2-4 jahre auf bewährung und und und....

nix zu spassen

wünsche dein kolleg viel glück!

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:45
von Cuoresportivo-QV
wie meinst du verkaufen??

Und wie schon gefragt eine Liste mit bussen oder so gibt es keine.?

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:48
von UTR
mit der SUCHE funktion findet man praktisch alles :lol: :wink:

:arrow: http://forum.gruppo-veloce.ch/viewtopic ... 380af48b6f

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:55
von Domi
Cuoresportivo-QV hat geschrieben:wie meinst du verkaufen??

Und wie schon gefragt eine Liste mit bussen oder so gibt es keine.?
Weil eben viele glauben nach der Bewährung oder halt nach Jahren werden die Vorstrafen einfach "vergessen"...

Eine Bussen-Liste wird nicht viel bringen da bei einer solchen Grobfahrlässigkeit dein Kollege verzeigt wird und ein Richter entscheidet das weitere Vorgehen, Strafe, etc... die Busse wird dann je nach Einkommen berechnet...

Verfasst: 27 Feb 2007, 11:59
von Cuoresportivo-QV
Vielen Dank für eure infos...

er wird siecher eine saftige Busse bekommen da er gut verdient.. (eigenes geschäft)

na ja...hoffentlich bekommt er den führerschein bald....

was ist eigentlich mit der messung da der zulässige Messbereich bis max. 350m
und bei ihm haben Sie bei 368m angefangen zu messen.! ??

Verfasst: 27 Feb 2007, 12:05
von Turbodeltone
Billettentzug wird minimum auf 6 Monate gerechnet, bei einem solchen
schweren Verstoss, sogar eher tendenziell gegen 12 Monate, schliesslich
war er ja mit mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit
unterwegs. Vielleicht kommen Sie ihm ein bisschen entgegen wenn
er den Nachweis erbringen kann das er das Fahrzeug geschäftlich
braucht, zumindest bekommt er eine Fahrerlaubnis für die 40 km/h
Truckli damit er wenigstens ein bisschen umherkutschieren kann.

Verfasst: 27 Feb 2007, 12:06
von pedro
Wegen der Messung soll er seinen Anwalt fragen, für was hat er ihn sonst. :evil:

Verfasst: 27 Feb 2007, 12:07
von firefox
Und jetzt? Er ist ja auf sie zugefahren und die 18m sind bei über 160km/h in einem Augenzwinkern gefahren!!! Der Messbereich ist gültig!

Er wird eine Strafe UND eine Busse bekommen als Wiederholungstäter!
Mind. 5 Jahre auf Bewährung sein und wenn er Glück hat fährt er 2009 vielleicht mal wieder ein Motorrad.... wenn überhaupt..... Ich würde das 2-Rad schonmal zum Verkauf ausschreiben damit er Kohle für die Busse hat. Wird vermutlich nicht reichen aber immerhin..... :roll:

Als ich vor 4 Jahren mit 80 Zuviel erwischt wurde auf der Autobahn hatte ich Glück da ich noch meinen Lehrlingslohn damals versteuert habe und habe trotzdem 2000.-- gezahlt und 3 Monate des Ausweis abgegeben. Es war meine erste Geschwindigkeitsübertrettung überhaupt aber ich hatte am EM Final FR/IT eine Busse von 600.-- bekommen wegen unnötigem Herumffahrens und Mitführen von Personen durch das Schiebedach bekommen.... das wurde mir angelastet und ich musste deshalb meinen Ausweis 3 Monate abgeben und nicht nur 1 oder 2..... Es wird euch JEDES grössere Vergehen angelastet. Ist dein Kollege noch jemand der laufend immerwieder Geschwindigkeitsbussen bekommt, wird ihm das gleich auch angelastet. Verkehrspsychologe lässt grüssen..... :!:

Verfasst: 27 Feb 2007, 18:05
von chris75
Ich habe erst gerade meine Busse eröffnet bekommen.

Tatbestand: netto 30 zuviel im 60er

Busse : 800.-- erstes Vergehen!
Verwaltungs.. 670.--
Strafe auf 2 Jahre: 1850.--

Entzug wird für einen groben Verstoss mit MINDESTENS 3 Monaten geahndet. Doch das kommt noch. Mit einem eintägigen Kurs kann man den noch um einen Monat reduzieren.

Bei Entzug gilt: Alle Ausweiskategorien sind entzogen, auch Kategorie F (Fahrzeuge bis 45km/h)!!!! Ist wahrscheinlich neu so.
Eventuell ist Mofa noch erlaubt.

Gruss Chris

Verfasst: 27 Feb 2007, 19:48
von Petzi
Bei meinem Kollegen siehts auch in etwa so aus, er ist seit gestern als Fussgäng unterwegs für einen Monat. Ca. Fr. 600 Busse, 200.- für sonstige Kosten und nochmals ein paar hunderter für einen eintägigen Kurs in Bern.... Das nachdem er mit 23 km/h zuviel innerorts geblitzt wurde, hatte aber kurz vorher schon eine Foto bekommen, war dort auch nicht gerade langsam unterwegs.....

@ Hugo
er fährt übrigens im Sommer auch Ducati, hätte für ihn auch schon so geendet, resp noch schlimmer wenn sie ihn erwischt hätten.... :roll: :roll: :roll:

Verfasst: 27 Feb 2007, 20:26
von firefox
Kategorie F musste ich schon bei meinem Vergehen vor fast 5 Jahren auch mit abgeben... ist also nicht neu! Mofa darfst du fahren.... noch......