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Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 06 Jan 2014, 15:41
von firefox
Nebellampen haben ein total anderes Abstrahlverhalten als Abblendlicht und Tagfahrlicht. Am Tag sind Nebellichter kaum besser als Standlicht bei gewissen Marken.... :-(

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 07 Jan 2014, 08:42
von Chrigi
naja ich sage mir.. wenn ich schon nicht gesehen werde dann wenigstens mit 120 Dezibel gehört :-)

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 07 Jan 2014, 19:23
von chris75
:zustimm: :zustimm: :zustimm:
Chrigi hat geschrieben:naja ich sage mir.. wenn ich schon nicht gesehen werde dann wenigstens mit 120 Dezibel gehört :-)

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 10 Jan 2014, 19:38
von Petzi
Ich bezweifle das es weniger Unfälle geben wird weil jetzt alle mit Tagesfahrlich oder Ablendlicht fahren. In anderen Ländern wurde es ja wieder abgeschafft. Was Christian schreibt hat schon was, der Motorradfahrer fällt jetzt sicherlich weniger auf. Auch nicht nachvollziehen kann ich dass beim Tagesfahrlicht die Heckleuchten nicht brennen.... Viele schalten nicht mal im Tunnel oder bei Nebel und Dämmerung das Ablendlicht ein, frei nach dem Motto das Licht brennt ja und das ist sehr gefährlich. Im Grunde ist es schon so wie Rubens schreibt, da einige zu dumm sind im richtigen Zeitpunkt das Licht einzuschalten macht man einfach eine Pflicht draus, die Bussenbudgets wirds nebenbei auch noch freuen....

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 08:48
von Chrigi
da lobe ich mir halt den Benz den ich gerade fahre... schalte auf Auto und das Tagfahrlich schaltet von alleine ein- und aus im Tunnel, Dunkelheit, Nebel usw... da muss man nicht mal mehr denken. Wobei ich ehrlichgesagt nicht verstehen kann weshalb man es nicht einheitlich macht.. entweder Abblendlicht ein (immer) oder halt nur Nachts wie davor... aber nicht einmal Tagfahrlicht, einmal Abblendlicht und dan bei einigen Verkehrsteilnehmer gar nichts... wenn auf den Velos wenigstens mal richtig kontrolliert werden würde und die Velofahrer verpflichter würden, sich Leuchtstreifen an den Beinen oder eine Leuchtveste anzuziehen.. das würde im Gegensatz zu vielem anderen wirklich was bringen. Aber die Velo Lobby würde da Amok raddeln.... das kann man den Alternativen Velo-lobbyisten ja nicht zumuten... das bremst sie in ihrer Freiheit... ein wunder dass sie überhaupt Kleider anziehen müssen....

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 13:53
von monica83
Vergiss es Chrigi; die radelende Ökoterroristen sehen sich per se als die Gutmenschen die im Dauerrecht sind. Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer - Wozu? Schon das für Fahrradfahrer keine Helmpflicht gilt ist ein Witz. Und Verkehrsregeln gelten für die sowieso nicht....sehe es im täglichen Strassenverkehr. Am liebsten würde ich auf der Beifahrerseite so ein Teil einbauen - auf Knopfdruck klatscht dann ein Holzlatte dem kleinem Zweiradpisser an den Kopf.... :twisted:
Aber das Beste egal ob man als Autofahrer die Verkehrsregeln beachtet und sich korrekt verhalten hat - am Schluss ist mann immer das Arschloch....

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 14:02
von Chrigi
das ist so..... seih aber froh.. wo Du wohnst gibts im Verhältnis zu Basel noch realtiv wenig Radler... Basel ist das neue Shanghai. Wen wunderts? Als Velofahrer darf man alles.. sogar Fussgänger terrorisieren, rechts überholen, Querfeld ein abbiegen, besoffen fahren usw.... es gibt keine Regeln.. (auf dem Papier schon, aber sie werden weder kontrolliert noch umgesetzt). Man fährt auf der Strasse, auf dem Trottoir, im Gegenverkehr, in die Einbahnstrasse usw.... vor ein paar Jahren haben mal ein paar Ordnungshüter angefangen Velofahrer die an sehr gefährlichen Kreuzungen das Stop oder Rotlich missachten zu verwarnen.... das gab einen riesen Tumult.. Schikane, Abzocke usw.... nun hat man es eingestellt..... schliesslich will man das Velofahren ja attraktiver machen

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 14:11
von monica83
Glaub mir: auch in Winterthur sind sie auf dem Vormarsch - Aber Basel ist definitiv ein Velomekka......Vor ein paar Jahren haben die Fahrradfahrer in Winterthur am Samstag eine Strasse blockiert um für ihre Rechte (sick!) zu protestieren. Von mir aus hätten sie die Demo wie in China in den 80jahren auflösen können: einfach ein paar Panzer losschicken.....

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 14:52
von Chrigi
naja.. es geht noch schlimmer.. die Basler Innenstadt ist jetzt Autofreie Zone. Nicht mal der Pizza Kurier darf mehr rein. Gilt das auch als neue Verkehrsregel 2014 oder ist das bereits im Thread "zurück ins Mittelalter" einzuordnen??? Direkte Demokratie in aller Ehren aber im Prinzip haben wir alle gar nichts zu melden, nur zu bezahlen. Wir werden von Brüssel regiert wie jedes andere EU Land, nur das unsere Schweizer Zwergli in Bern noch zusätzliche Schikanen mit einbringen können. Und immer wenn ein Gesetz so dumm ist, dass selbst die Bundesärsche sich schämen es zu kommunizieren, dann wird die Schuld auf die EU geschoben.

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 15:07
von Domi
Komisch hat sich hier noch keiner über die Halterhaftung der Bussen beschwert?? :) :)

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 15:28
von Chrigi
das war eigentlich schon immer so bzw. möglich...... ich kenne einen Fall der sogar weiter gezogen wurde und der Kläger bzw. beschuldige verlor.. er als Halter des Farhrzeuges hat dafür zu Haften bla bla bla...... nun ist das ganze einfach wesentlich einfacher da es konkreter Formuliert worden ist. Ich denke sogar wenn der Fahrer zahlungsunfähig ist kommst Du dran. Oder beide kommen dran.. nach dem Motto sie haben fahrlässig gehandelt weil sie XY das Auto gegeben haben usw.....

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 16:16
von Domi
Chrigi... Ja bei irgendwelchen Fremdlenkern schon, die musste man angeben... bis auf Verwandte oder Lebenspartner, da gilt das Zeugnisverweigerungsrecht! :) :)

Ich frage mich jetzt, wie das nun mit dieser neuen Verkehrsregelung funktionieren soll... muss ich die jetzt verpfeiffen?? finde ich persönlich nicht so Toll :mrgreen: :mrgreen:

Neu müssen Ordnungsbussen einfach vom Fahrzeughalter gezahlt werden, wenn der fehlbare Lenker nicht bekannt ist... d.h. die Polizei muss sich gar nicht mehr die Mühe machen herauszufinden wer der fehlbare Lenker nun war... Da können sie ja gleich die Bussen einfach per LSV einziehen wenns blitzt?? [-X [-X

Es gilt ja immer noch die Unschuldsvermutung, das ist Gesetz! Dachte ich zumindest... die neue Verkehrsregel würde sich somit widersprechen...

Ein Schelm der Böses dabei denkt... :D :D

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 16:29
von Chrigi
nein das ist ganz einfach Du musst keinen verpfeiffen..... Du kriegst einfach eine Buse auf Deinen Namen und hinten kannst Du (wenn Du willst) angeben wer es war (falls es nicht Du selbst warst). Wenns dann zu einem Streifall kommt (zb. wenn dann der, den Du hinten angibtst sagt NEIN das war alles ganz anders etc) dann bist trotzdem Du verantwortlich. Wie weit diese Haftung geht, frage mich mich jetzt auch.. zb. wenn Du jemanden Tod oder zum Krüpel fährst und abhaust. Was kommt dann auf den Fahrzeughalter zu? Der hatte ja jetzt schon richtig ärger wenn sowas passierte.

Ich kenne das von einer Strafanzeige wegen:

"unzeitiger Entsorgung eines "Bebbi"Saggs...." kein Witz !!!!!! CHF 50.-- weil ich den Müllsack (offiziellen Müllsack) an einem Tag, an dem ausnahmsweise keine Müllabfuhr war (Pfingsten) vor die Türe gestellt habe. Ich hätte aber auch angeben können wers war...

klar... jetzt mal angemommen ich wärs nicht gewesen und einer hätte einfach eine angeschriebene Reklame von meinem Milchkasten darein gelegt, um im Falle einer Kontrolle eine falsche Fährte zu legen, dann wüsste ich ja ganz bestimmt wers war... [-o< :cry: :roll: ..... auf gut Deutsch Du bist einfach am ARsch und kannst nichts machen.. Beamtenwillkür ist das.

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 16:31
von as
Zitat aus comparis
Halterhaftung bei Ordnungsbussen
Wenn bei einem Verkehrsdelikt der Täter nicht ermittelt werden kann, haftet ab Jahreswechsel der Halter des Fahrzeugs. Nicht mehr möglich ist damit, dass Halter sich innerhalb ihrer Familien auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und das Bussgeld somit von niemandem bezahlt werden muss
also, wenn der Sohnemann mit dem Auto von Papi eine Busse einfährt, muss schlussendlich immernoch Papi dranglauben :mrgreen:

Aber in welcher Situation kann der Fahrer nicht ermittelt werden? Die heutigen Fotos sind sicher alle HD-Quaität - nicht? z.B. bei Fahrerflucht etc?

Re: Neue Verkehrsregeln 2014

Verfasst: 13 Jan 2014, 16:36
von Chrigi
war schon immer so möglich as...
beispiel.. ich einer hat mal ausgesagt er wisse nicht wer gefahren sei da der Schlüssel im Haus offen rum liegt... dann wurde er verkackt.... er hats bis zum Bundesgericht weiter gezogen und verloren.. zum Schluss noch eine Buse bekommen wegen Fahrlässigkeit weil er seine Schlüssel jedem zugänglich im Haus herum liegen lassen hat. (kam gerade vor ein paar Tagen in der 20min)