Tieferlegung Italien
Tieferlegung Italien
Eine gute Freundin von mir will ihren 147 1.9 tieferlegen. Grundsätzlich ist dies noch nicht das Problem.
Um Geld zu sparen will sie dies in Italien machen lassen bei ihrem Onkel der eine Garage hat. Ich habe ihr das Eibach ProSystem Fahrwerk (Federn + Stossdämpfer + Blinkerleiste) empfohlen.
Meine Frage nun, ist dies kein Problem, wenn sie dies in Italien machen lässt und dann in der Schweiz vorführen lässt?
Um Geld zu sparen will sie dies in Italien machen lassen bei ihrem Onkel der eine Garage hat. Ich habe ihr das Eibach ProSystem Fahrwerk (Federn + Stossdämpfer + Blinkerleiste) empfohlen.
Meine Frage nun, ist dies kein Problem, wenn sie dies in Italien machen lässt und dann in der Schweiz vorführen lässt?
Der bald mit dem Murano tanzt!
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Eigentlich reicht irgend eine Unterschrift auf dem Zerti der den ordnungsgemässen einbau garantiert. Ohne geht nicht, das habe ich schon probiert, da ich mein Auto ja selber tiefer gelegt habe. Es muss eine offizielle Garage sein. Rechtlich gesehen sogar vermutlich eine CH-Garage! Ich würde einfach die Unterschrift auf das Zerti setzen und keinen Firmen Stempel aus Italien drauf setzen....
Frag mal das Strassi an, die können dir dies sicher sagen!
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Also reicht das deutsche TÜV Zertifikat aus?
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Hier ein Mail vom Chef der MFK beider Basel auf meine Anfrage hin von damals.:
---------------------------------------------------
Guten Tag Herr Messerli
Ihr Mail wurde mir von der Motorfahrzeugkontrolle am 15. Nov.
weitergeleitet. Da ich in den letzten 4 Wochen im Militärdienst war, komme
ich leider erst heute dazu Ihnen eine Antwort zu senden.
Grundsätzlich stellt das Montieren eines Fahrwerkes eine melde und
prüfpflichtige Änderung dar. Das geänderte Fahrzeug muss also vor der
Weiterverwendung nachgeprüft werden.
Bis zu einer Tieferlegung gegenüber dem Originalzustand von max. 40 mm gilt:
Um die Tieferlegugsfedern eintragen zu können, muss eine Garantie- oder
Eigungserklärung des Federnherstellers vorhanden sein. Aus der
Garantieerklärung sollte der genaue Federntyp mit Bezeichnung, der Name des Hersteller, die resultierende Tieferlegung, sowie der genaue Fahrzeugtyp, für welchen die Tieferlegung geeignet ist hervorgehen. Die Eignungserklärung muss im Original vorliegen und vom Hersteller gestempelt und unterschrieben sein.
Ein TüV-Gutachten alleine kann als Eignungserklärung nicht anerkannt werden!
Tieferlegungen um mehr als 40 mm:
Können nur zugelassen werden, wenn ein Prüfbericht einer anerkannten
Prüfstelle die Verkehrs- und Betriebssicherheit bestätigt. Anerkannte
Prüfstellen gibt es zur Zeit nur eine, nämlich das DTC (DynamicTestCeter) in
Vauffelin.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zu dienen und bin für weitere Fragen
unter der Telefonnummer 061 / 416 46 45 erreichbar.
Mit freundlichen Grüssen
Motorfahrzeug-Prüfstation
beider Basel
Reinacherstr. 40
4142 Müchenstein
R. Sterki
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Guten Tag Herr Messerli
Ihr Mail wurde mir von der Motorfahrzeugkontrolle am 15. Nov.
weitergeleitet. Da ich in den letzten 4 Wochen im Militärdienst war, komme
ich leider erst heute dazu Ihnen eine Antwort zu senden.
Grundsätzlich stellt das Montieren eines Fahrwerkes eine melde und
prüfpflichtige Änderung dar. Das geänderte Fahrzeug muss also vor der
Weiterverwendung nachgeprüft werden.
Bis zu einer Tieferlegung gegenüber dem Originalzustand von max. 40 mm gilt:
Um die Tieferlegugsfedern eintragen zu können, muss eine Garantie- oder
Eigungserklärung des Federnherstellers vorhanden sein. Aus der
Garantieerklärung sollte der genaue Federntyp mit Bezeichnung, der Name des Hersteller, die resultierende Tieferlegung, sowie der genaue Fahrzeugtyp, für welchen die Tieferlegung geeignet ist hervorgehen. Die Eignungserklärung muss im Original vorliegen und vom Hersteller gestempelt und unterschrieben sein.
Ein TüV-Gutachten alleine kann als Eignungserklärung nicht anerkannt werden!
Tieferlegungen um mehr als 40 mm:
Können nur zugelassen werden, wenn ein Prüfbericht einer anerkannten
Prüfstelle die Verkehrs- und Betriebssicherheit bestätigt. Anerkannte
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Andi bisch en Schatz! Danke!
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Habe noch dieses Merkblatt beim STVA ZH gefunden:
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... adFile.pdf
Nun ist eigentlich nur noch die Frage offen, ob sie den Umbau in Italien machen darf, da es von einer "Fachwerkstatt" unterschrieben werden muss. Die Frage ist nur, ob die "Fachwerkstatt" auch italienischer Herkunft sein darf. Habe auf jeden Fall eine Anfrage per Mail ans STVA ZH geschickt, mal schauen was dabei raus kommt!
Noch eine dumme Frage an euch: Liegt dem Produkt, also den Eibach Federn, jeweils ein unterschriebenes Originalzertifikat bei oder muss dies speziell bei Eibach verlangt werden?
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/ ... adFile.pdf
Nun ist eigentlich nur noch die Frage offen, ob sie den Umbau in Italien machen darf, da es von einer "Fachwerkstatt" unterschrieben werden muss. Die Frage ist nur, ob die "Fachwerkstatt" auch italienischer Herkunft sein darf. Habe auf jeden Fall eine Anfrage per Mail ans STVA ZH geschickt, mal schauen was dabei raus kommt!
Noch eine dumme Frage an euch: Liegt dem Produkt, also den Eibach Federn, jeweils ein unterschriebenes Originalzertifikat bei oder muss dies speziell bei Eibach verlangt werden?
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@Andrea
... und was würde das bedeuten?
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... aber diese Federn wären ja 30mm tiefer und zusätzlich kämmen auch noch andere Stossdämpfer!
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... OK! aber was ist mit den um 30 mm kürzeren Federn. Habe auch schon gehört, dass Alfa Eibach Federn benutzt, aber eben.
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