Schweiz ;-)

Informationen zum Land und dessen Währung, Wirtschaft, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen etc.
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Schweiz ;-)

Beitrag von firefox »

Wir haben ja auch ausländische User :lol:

Zahlungsmittel im Reiseverkehr
Währung:
Schweizer Franken (CHF) zu 100 Rappen 0000

Banknoten (3.05):
Die Einfuhr und die Ausfuhr von CHF- und von ausländischen Banknoten sind frei.

Reisechecks (3.05).
in CHF: Swiss Bankers Travelers Cheques.
Einlösung: UBS + weitere grosse Banken.

Maestro Card:
Bargeldbezug bei Banknotenautomaten ATM mit Maestro-Logo.

Kreditkarten (8.04):
Eurocard / Mastercard:
Zahlreiche Banknotenautomaten ATM;
auch auf den Flughäfen Genf-Cointrin + Zürich-Kloten.
- UBS + weitere grosse Banken.

Visa:
Zahlreiche Banknotenautomaten ATM,
auch auf den Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf-Cointrin + Zürich-Kloten:
- UBS + weitere grosse Banken.

American Express:
7, Rue du Mont-Blanc, Genf. Tel. (022) 731 76 00.
15, Route de l'Aéroport, Arrivals, Genf-Flughafen. Tel. (022) 717 86 99.
15, Route de l'Aéroport, Departures, Genf-Flughafen. Tel. (022) 717 86 90.
Schweizerhofquai 4, Luzern. Tel. (041) 419 99 29.

Überweisungen (1.05):
SWIFT: zahlreiche Banken im ganzen Land + in Liechtenstein.

Touristische Informationen:
Einfuhr (1.05):

Zollfreie Einfuhr (höchstens einmal innerhalb von 24 Stunden):
Gebrauchtes persönliches Reisegut.

Zollfreiheit pro Auslandaufenthalt: CHF 300.-- pro Person.

Lebensmittel als Reiseproviant in der Menge des Tagesbedarfs
(z.B. Butter und Rahm: max. 1 kg pro Person, Milch und Milchprodukte: 5 kg).

Folgende Mengen Fleisch können abgabenfrei einmal pro Person und Tag eingeführt werden:
- von Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferde, Esel, Maultier oder Maulesel, frisch, gekühlt oder gefroren: 500 g.
- anderes Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art: 3,5 kg.
- Fleisch von Wild, Kaninchen, Fischen, Meeresfrüchten sowie Zubereitungen: zollfrei.

Zur Einfuhr ist verboten:
- Fleisch und Fleischwaren von Einhufern (Pferde, Esel, Zebras usw.) und Klauentieren (Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Rehe, Hirsche, Antilopen, Kamele, Giraffen usw.) aus allen Ländern Afrikas, Asiens (ausgenommen Japan), Südamerikas (ausg. Chile), aus Moldawien, Russland, der Türkei, der Ukraine und aus Weissrussland.
- Fleisch und Fleischwaren von Schildkröten
- Kaviar und andere Störprodukte,
- Tierfutterzubereitungen aus tierischen Stoffen.

Alkoholische Getränke (gilt nur für Personen über 17 Jahre).
2 Liter alkoholische Getränke bis zu 15% Vol. und 1 Liter mit mehr als 15% Vol.

Andere Waren:
Besondere Vorschriften gelten insbesondere für Pflanzen, lebende oder ausgestopfte Tiere und Produkte tierischen Ursprungs.

Mehrwertsteuer: Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollabfertigung.

Ueberschreitung der zollfreien Warenmengen:
Zollgebühren werden verlangt, sobald die erlaubte Menge überschritten wird. Einige sonst zollfreie Waren dürfen jedoch in grösseren Mengen nur mit einer besonderen Einfuhrbewilligung eingeführt werden.

Beim Grenzübertritt ist der Reisende verpflichtet, von sich aus, insbesondere ohne auf die Befragung der Zollbeamten zu warten, alle Gegenstände zu deklarieren, auch wenn diese Zollfreiheit geniessen. Die Unterlassung der Zolldeklaration kann die Einleitung eines Zollstrafverfahrens und die Verhängung der durch das Gesetz vorgesehenen Geldbusse zur Folge haben.

Detaillierte Auskünfte und Broschüren über die geltenden Einfuhrbestimmungen sind bei der für den Wohnkanton des Reisenden zuständigen Zollkreisdirektion oder bei der Ausreise beim Zollamt erhältlich.
Website:http://www.afd.admin.ch/d/private/rv/re ... kaufen.php

Feiertage 2005:
Nationalfeiertag: 1.8.

Auslandgespräche:

Anrufe vom Hotelzimmer aus vermeiden:
Zuschläge von bis zu 300% für die Herstellung der Verbindung.

Telefonkarten:
Taxcard, Verkauf: Postämter, Tabakläden + Swisscom-Geschäftsstellen =
CHF 5.--, CHF 10.-- + CHF 20.--.

Collect Calls (3.04):
Gespräche, deren Kosten der Angerufene in der Schweiz trägt: möglich.
Tel. 0800-55-33-41 (Schweiz) + 800-2341 (Liechtenstein). Spesen der Swisscom: CHF 10.--.

Gesundheit: Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME; Zeckenenzephalitis) ist eine von Zecken übertragene virale Krankheit. Sie kommt vor allem in der Nordschweiz, in Oesterreich und Süddeutschland vor. Die SUVA schreibt zu diesem Thema: "Zecken leben vor allem an Waldrändern, in Hecken und auf Lichtungen. Die Gefahr, von Zecken befallen zu werden, ist im Winter gering, im Frühjahr (schon ab Februar bis Mitte Juni) und Herbst (Mitte August bis Oktober) jedoch viel grösser. Generall muss beim Aufenthalt in Waldgebieten das Tragen von hautbedeckenden Kleidern empfohlen werden. Einen kurzfristigen Schutz bieten auch Insekten-abhaltende Hautpräparate." Gegen FSME existiert eine Impfung, aber diese Krankheit ist nicht heilbar. Keine Impfung gibt es gegen die ebenfalls durch Zeckenbisse übertragene Lyme-Borreliose, die jedoch nach erfolgter Ansteckung mit Antibiotika behandelt werden kann.

Hinweise für Automobilisten:
Strassenverkehr:

Tragen der Sicherheitsgurten (auch auf den Rücksitzen), Mitführen des Pannendreiecks sowie Landeszeichen: obligatorisch. - Spikesreifen sind zwischen dem 1. November und dem 30. April erlaubt. - Zum Befahren der Autobahnen ist eine Vignette obligatorisch; Gebühr: CHF 40.-- pro Fahrzeug, 14 Monate gültig (ab 1.Dezember und bis 31. Januar). - Blutalkoholgrenze: 0,5%o. - Rechtsverkehr.
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